Ihre Fragen

Sie haben unsere Informationen zur Wirtschaftsmediation bzw. Mediation gelesen und haben noch Fragen? Vielleicht finden Sie hier die Antworten.

  1. Welches Risiko gehe ich mit der Mediation ein?

    Das Risiko einer Mediation ist begrenzt, die Kosten und der Aufwand überschaubar. Und selbst wenn die Mediation nicht erfolgreich sein sollte, steht der Rechtsweg immer noch offen. 80% aller Mediationen sind erfolgreich, d.h. sie führen zu einer Abschlussvereinbarung.

    Wenn Sie Sorge haben, dass ein Einigungsversuch Ihre Rechtsposition schwächen könnte oder juristisch relevante Fristen versäumt werden könnten, besprechen Sie sich am besten mit Ihrem Anwalt.

  2. Wann macht Mediation keinen Sinn.

    • wenn nicht alle Beteiligten die Konfliktvermittlung wünschen
    • wenn es um Glaubensfragen geht
    • wenn eine Rechtssicherheit für viele Fälle geschaffen werden soll
    • wenn zu große Machtunterschiede zwischen den Kontrahenten herrschen
    • wenn in den Konflikt verwickelte Institutionen keinen Ermessenspielraum haben


  3. Gibt es einen Streitwert in der Mediation?

    Nein, nur Stundensätze. Dadurch ist eine Mediation im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung in der Gerichtskosten und Anwaltskosten nach Höhe des Streitwerts anfallen, eine äußerst preisgünstige Methode.
  4. Wo findet die Mediation statt?

    In der Regel an einem neutralen Ort oder in unseren Büroräumen in Kortelshütte (ca. 20 km östlich von Heidelberg)

  5. Können Nebenkosten entstehen?

    Für die Mediation selbst entstehen keine Nebenkosten. Bei Hinzuziehung von externen Beratern, wie Anwälten, Gutachtern oder Notaren werden deren Gebühren als zusätzliche Kosten dazu kommen.
  6. Was ist eine Mediation nicht?

    Eine Mediation ist keine Therapie. Entstehungsgeschichte und Ursachen eines Konfliktes werden so wenig wie nötig einbezogen. Eine Mediation ist zukunftsgerichtet und dient nicht der Vergangenheitsaufarbeitung.

    Eine Mediation ist keine Rechtsberatung. Für juristische oder anderweitige Fragestellungen müssen entsprechende Fachleute hinzugezogen werden.

    Der Mediator ist kein Schiedsrichter. Alle Entscheidungen werden mit Unterstützung des Mediators eigenverantwortlich von den Konfliktparteien getroffen.

  7. Wie lange dauert eine Mediation?

    Ein Mediationsgespräch dauert ungefähr 2-4 Stunden, je nach Komplexität des Konflikts. Es können mehrere Sitzungen nötig sein. Es liegt in der Hand der Parteien, wie lange für eine Klärung benötigt wird.
  8. Gibt es auch Mediationen mit mehreren Mediatoren?

    Gewöhnlich wird Mediation durch eine(n) einzelne(n) Mediator / Mediatorin durchgeführt. Doch Co-Mediation und Gremien von drei Mediatoren werden immer alltäglicher. Co-Mediation und Gremien-Mediation ermöglichen es jeder Partei, einen Mediator auszuwählen, anstatt sich gemeinsam auf einen allein zu einigen. Manche Parteien fühlen sich beispielsweise bei einer Trennung oder Scheidung besser von einem Mediatorenpaar, also einem weiblichen und einem männlichen Mediator begleitet. Auch bei sehr komplexen Fällen, bei denen es zwischen einer Vielzahl von (Interessens-)Gruppen zu vermitteln gilt, kann eine Co- oder Gremien-Mediation ratsam sein.
  9. Wie sind die Erfolgsaussichten einer Mediation?

    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Konflikt in Ihrem Interesse gelöst wird, liegt bei rund 80 %.
  10. Wer kann einen Mediator engagieren?

    Jeder kann. Die Mediation steht jedem offen, der einen Konflikt mit einer anderen Partei hat und diesen lösen möchte.
  11. Stimmt das Kosten/Nutzen-Verhältnis einer Mediation?

    Den vergleichsweise geringen Kosten einer Mediation stehen erhebliche potentielle Einsparungen gegenüber. Z.B. die Arbeitszeit von Führungskräften, die aufgewendet werden muss um mit wiederkehrenden Konflikten zwischen ihren Mitarbeitern umzugehen, oder Kosten die im Streitfall für Anwaltshonorare und Gericht anfallen können.
  12. Selbstbestimmung und Kontrolle

    Die Parteien bestimmen die Mediatoren, Anfang und Ende der Mediation, sowie die behandelten Inhalte. Maßgeblich ist jedoch die selbstbestimmte Lösungsfindung: Kein Richter, kein Vorgesetzter oder eine andere übergeordnete Instanz entscheidet über das Ergebnis. Kein Präzedenzfall oder Richter befindet über Richtig und Falsch. Auch der Mediator nimmt keine derartige Bewertung vor. Die Konfliktparteien haben die einmalige Gelegenheit, „Ihre Seite der Geschichte“ zu erzählen, ohne dass Anwälte dies als unzulässige Behauptung beanstanden. Die Parteien werden dazu angeleitet, selbst eine Lösung zu erarbeiten, die sie für sich als gerecht und fair empfinden. Nur dann ist mit einer dauerhaften Lösung des Konfliktes zu rechnen.
  13. Wer gewinnt und wer verliert in der Mediation?

    In der Theorie verliert niemand, jeder gewinnt. Das bedeutet nicht, dass beide Parteien in der Mediation automatisch zu einem glücklichen Ergebnis gelangen. Jede Partei muss genügend Mut und Behagen mitbringen, um ihre Anliegen anzusprechen und ihre Interessen zu erkunden. Es bleibt in der Verantwortung jedes einzelnen zu sagen, was sie bzw. er denkt. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei und sorgt dafür, dass jede Partei ausreichend gehört wird.
    Die Mediation macht dabei keine Zeitvorgaben und kann innerhalb einiger Tage oder innerhalb einiger Wochen durchgeführt werden. Dies gibt jeder Partei den nötigen zeitlichen Rahmen, um nachzudenken, sich seiner Interessen erneut zu versichern und (neue) Lösungswege zu erkunden. Worauf auch immer sich die Parteien einigen, es geschieht im beiderseitigen Einvernehmen. Keine Partei wird gezwungen etwas zu akzeptieren, das sie nicht möchte.

  14. Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Mediation?

    Der ideale Zeitpunkt für eine Mediation ist besser früher als später, lieber heute statt morgen, bevor die Parteien den Aufwand und emotionalen Aufruhr eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen.
    Es kommt häufig vor, dass eine Partei früher zu einer Mediation bereit ist als die andere. Deshalb sind ein gewisses Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl gegenüber den Gefühlen der anderen Partei ratsam und weise. Auch wenn Sie bereits Anwälte eingeschaltet haben, ist noch nichts verloren. In den meisten Fällen kommt eine Einigung ohnehin vor dem Hauptverfahren zustande. Mehr und mehr Juristen und Gerichte empfehlen deshalb eine Mediation vor dem Gerichtsverfahren. Für eine Mediation ist es fast nie zu spät!

  15. Was genau macht der Mediator während der Mediation?

    Der Mediator ist ein neutraler Vermittler, der Sie bei Ihrer gemeinsamen Verhandlung begleitet. Er achtet auf die Einhaltung bestimmter Verfahrensprinzipien und Gesprächsregeln und führt Sie durch die verschiedenen Phasen des Mediationsverfahrens. Seine Aufgaben im Einzelnen sind:

    Zu Beginn der Mediation:

    • Prüft ob und wie er den Parteien bei ihrem Konflikt bzw. Problem helfen kann
    • Schafft eine positive und behagliche Atmosphäre als Grundlage für konstruktive Gespräche
    • Erklärt den Parteien die Strukturen, Gesprächsregeln und Grundsätze der Mediation
    • Lädt die Parteien ein aktiv zu werden und ihre Gedanken und Anliegen mitzuteilen

    Im weiteren Verlauf der Mediation:

    • Hilft jeder Partei sich gehört, akzeptiert und anerkannt zu fühlen
    • Identifiziert gemeinsam mit den Parteien die zu klärenden Kernthemen und deren Interessen
    • Fasst die Themen und Anliegen der Parteien zusammen und stellt sie visuell dar
    • Fährt damit fort, eine Atmosphäre der Sicherheit und des gegenseitigen Respekts zu schaffen
    • Hilft, den Prozess im Fluss und auf das Ziel gerichtet zu halten
    • Gibt Gefühlen den nötigen Rahmen
    • Ermutigt dazu, Risiken einzugehen
    • Fördert einen effektiven Verhandlungsprozess
    • Bereinigt den Prozess von persönlichen Sackgassen und Pattsituationen sowie festgefahrenen Positionen

    Während der Lösungsfindung:

    • Regt zu Kreativität und unkonventionellen Ideen an
    • Hilft den Parteien laut zu denken und Lösungsoptionen zu sammeln
    • Hilft jeder Partei ihre Alternativen zu überdenken
    • Diskutiert wie gemeinsame Vereinbarungen verwirklicht bzw. umgesetzt werden können
    • Protokolliert die finalen Ergebnisse schriftlich
    • Finalisiert die getroffenen Vereinbarungen durch die Unterschrift beider Parteien


  16. Kann ich Dank Mediation ohne Anwalt auskommen?

    In der Regel nicht. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt hat ganz andere Funktionen als ein Mediator. Während wir Sie gemeinsam unterstütze, sich ernsthaft und konstruktiv miteinander auszusprechen und zu guten Lösungen zu kommen, informiert Sie Ihr rechtlicher Beistand z.B. über Ihre Rechte, über zu beachtende Fristen sowie über Ihre Chancen bei einem etwaigen Gerichtsverfahren. Auch berät er Sie vielleicht zu Ihrer Strategie im Streit. Dies alles sind bei vielen Konflikten wichtige Funktionen, die der Mediator kaum ersetzen kann. In einer Mediation, die rechtlich relevante Fragen umfasst, werden wir Ihnen immer empfehlen, sich in einer frühen Phase mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt zusammenzusetzen, damit Sie wissen, was für Sie „drin“ ist, wenn es nicht zu einer Einigung kommt. So können Sie sich fundiert auf die Mediation einlassen und wissen, was Ihnen schlimmstenfalls der Rechtsweg bieten kann (oder eben nicht). Bevor Sie dann gegen Ende der Mediation das Einigungsergebnis unterschreiben, ist es oft sinnvoll, erneut Ihren Rechtsbeistand zu befragen. Gelegentlich gehen unsere Klienten auch nach einer Einigung mit dem Ergebnis zu einem Anwalt, um es dort in juristisch einwandfreie Form bringen zu lassen.
  17. Sind die in der Mediation getroffenen Vereinbarungen (rechts-)verbindlich?

    Die gemeinsamen Vereinbarungen, die Parteien in der Mediation treffen, werden schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterzeichnet. Sie haben also durchaus Vertrags-Charakter. Um sicherzugehen, dass getroffene Vereinbarungen auch vor Gericht Bestand haben, kann es ratsam sein, die Ergebnisse vom eigenen Anwalt überprüfen zu lassen. Zur Absicherung wird häufig auch eine Mediationsklausel vereinbart, d.h. dass bei auftretenden Problemen in der Zukunft zunächst eine Lösung mit Hilfe der Mediation gesucht werden soll.
    Viel wichtiger ist jedoch die Einsicht, dass das kooperative Verhandeln in der Mediation dazu führt, dass beide Parteien bereit und motiviert sind, die gefundenen Lösungen auch tatsächlich einhalten zu wollen.
  18. Zwei wichtige Kompetenzen eines Mediators

    • Fachliche Kompetenz: Diese wird durch eine fundierte Ausbildung vermittelt.
    • Persönliche Kompetenz: Ein guter Mediator beherrscht nicht nur antrainierte Techniken. Er besitzt vielmehr persönliche Eigenschaften wie Geduld, Humor, Empathie, Authentizität und Kreativität.


    Mediaton ist Vertrauenssache. Unverzichtbar ist deshalb, dass sich die Konfliktparteien bei dem Mediator / der Mediatorin ihrer Wahl gut aufgehoben fühlen.