Das Mediationsgesetz

Das Mediationsgesetz
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Das am 26. Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene “Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung” – kurz: Mediationsgesetz – schafft rechtsverbindliche Grundlagen für die verschiedenen Varianten der Mediation. Zugleich setzt das Mediationsgesetz eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlamentes über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen in deutsches Recht um. Unter anderem verpflichtet das Gesetz die Mediatoren zur Verschwiegenheit und definiert Mindestanforderungen, die Mediatoren erfüllen müssen.

Laut Angaben des Europäischen Instituts für Conflict Management (Eucon) bietet Mediation für Unternehmen viele Vorteile: So sinken die Kosten für Gutachter und den Zeitaufwand zur Vorbereitung und Teilnahme an Gerichtsverhandlungen. Das beschleunigte Verfahren sorgt für einen erheblichen Zeitgewinn, zugleich sind Mediationsverfahren im Gegensatz zu Gerichtsprozessen nicht-öffentlich. Und nicht zuletzt kann Mediation auch imagefördernd wirken: Gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Banken kann sich das Unternehmen auf diese Weise als besonders modern und innovativ präsentieren.Quelle: http://www.welt.de